ASPEKTE EINER SCHEIDUNG ODER
TRENNUNG IM DETAIL

EHESCHEIDUNG ODER TRENNUNG VON
LEBENSGEMEINSCHAFT ODER EINGETRAGENER
PARTNERSCHAFT

Solide Rahmenbedingungen für einen Neustart
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Scheidung und Trennung
stellen einen tiefen Einschnitt im Leben dar: Beziehungen, Alltag und finanz­ielle Situation verändern sich grund­legend. Neben der emotionalen Belastung stellen sich viele Fragen: Wie geht es weiter? Was brauche ich? Was ist für meine Kinder wichtig?

Häufig kommt es dabei zu Konflikten – etwa, wenn ein Partner an der Ehe festhält, Unterhalt verweigert oder unter­schiedliche Vor­stellungen über die Betreuung der Kinder bestehen. Oft müssen mehrere Themen gleich­zeitig gelöst und – falls nötig – vor Gericht geklärt werden.

Ich helfe Ihnen, Klarheit zu gewinnen, Ihre Rechte zu sichern und tragfähige Ver­ein­barungen zu ent­wickeln. Wo sinn­voll, können dabei Expert­*innen, wie auf Kinder spezialisierte Therapeut­*innen ein­bezogen werden, um Stabilität für Sie und Ihre Kinder zu schaffen.

Wichtige Fragen betreffen auch die Übergangs­zeit bis zu einer end­gültigen Einigung: Wer lebt wo? Wie gestaltet sich der All­tag mit den Kindern? Welche Unterlagen braucht das Einfordern von Unterhalt? Wie sichert man gemein­sames Vermögen? Und wie schützt man sich und die Kinder vor Gewalt? Auch hier können Expert­*innen helfen, die eigene Stabilität oder die der Kinder sicher­zustellen.

Ein besonderes Thema ist die Frage, wen das „Verschulden“ an der Zerrüttung der Ehe trifft. Vor allem für Unterhalts­ansprüche spielt sie nach öster­reichischem Recht oft eine wesent­liche Rolle, ist aber gerade bei psychischer Gewalt oder Manipulation schwer nach­zuweisen. Hier unterstütze ich Sie, Übergriffe dar­zustellen und die richtige Strategie zu entwickeln. Auch dabei können die richtigen Expert­*innen hilfreich sein.

KINDER

Tragfähige Lösungen bei Obsorge und Kontaktrecht
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Kinder – Obsorge und Kontaktrecht
Das Wohl Ihrer Kinder steht an erster Stelle. Grund­sätzlich wird bei Ge­richt die gemeinsame Obsorge angestrebt. Ist eine Zusammen­arbeit der
Eltern jedoch nicht mehr möglich, braucht es klare Regelungen zur Ob­sorge und zum Kontakt­recht. Expert­*innen können dabei unter­stützen, fachlich nach­voll­ziehbar dar­zu­stellen, ob die Vor­aussetzungen für ge­meinsame Ent­scheidungen noch vorliegen.

Zentrale Themen sind mögliche Loyalitäts­konflikte der Kinder sowie der oft behauptete, aber schwer fest­stellbare „wahre Wille“ des Kindes. Fach­liche Ein­schätz­ungen helfen, diese Aspekte diff­erenziert und kind­gerecht zu berück­sichtigen.

Ich begleite Sie dabei, tragfähige Lösungen zu finden und Ihre Position recht­lich ab­zu­sichern. So lassen sich oft schon außer­gerichtlich Einig­un­gen erzielen und ein lang­wieriger Gerichts­streit kann eventuell vermieden oder beendet werden – zum Wohl Ihrer Kinder und für mehr Ruhe im Familien­alltag.

Kinder – Obsorge und Kontaktrecht
Das Wohl Ihrer Kinder steht an erster Stelle. Grund­sätzlich wird bei Ge­richt die gemeinsame Obsorge angestrebt. Ist eine Zusammen­arbeit der
Eltern jedoch nicht mehr möglich, braucht es klare Regelungen zur Ob­sorge und zum Kontakt­recht. Expert­*innen können dabei unter­stützen, fachlich nach­voll­ziehbar dar­zu­stellen, ob die Vor­aussetzungen für ge­meinsame Ent­scheidungen noch vorliegen.

Zentrale Themen sind mögliche Loyalitäts­konflikte der Kinder sowie der oft behauptete, aber schwer fest­stellbare „wahre Wille“ des Kindes. Fach­liche Ein­schätz­ungen helfen, diese Aspekte diff­erenziert und kind­gerecht zu berück­sichtigen.

Ich begleite Sie dabei, tragfähige Lösungen zu finden und Ihre Position recht­lich ab­zu­sichern. So lassen sich oft schon außer­gerichtlich Einig­un­gen erzielen und ein lang­wieriger Gerichts­streit kann eventuell vermieden oder beendet werden – zum Wohl Ihrer Kinder und für mehr Ruhe im Familien­alltag.

UNTERHALT

Absicherung Ihrer Ansprüche
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Unterhalt
Dieses Thema betrifft sowohl Kinder als auch Ehe­gatten oder ein­getragene Partner – aller­dings in unter­schied­lichen Ver­fahren. Ich unterstütze Sie, Ansprüche richtig und voll­ständig geltend zu machen, von der Berechnung bis zur Abwehr un­berechtigter Ein­wendungen.

Dabei gilt es ab­zuwägen, ob auch ein einst­weiliger Unterhalt oder ein Prozess­kosten­vorschuss zu be­gehren ist, damit Sie rasch ab­gesichert sind. Dank meiner Er­fahrung in diesem komplexen Rechts­gebiet stelle ich möglichst rasch sicher, dass Sie und Ihre Kinder bekommen, was Ihnen zusteht.

Kinder – Obsorge und Kontaktrecht
Das Wohl Ihrer Kinder steht an erster Stelle. Grund­sätzlich wird bei Ge­richt die gemeinsame Obsorge angestrebt. Ist eine Zusammen­arbeit der
Eltern jedoch nicht mehr möglich, braucht es klare Regelungen zur Ob­sorge und zum Kontakt­recht. Expert­*innen können dabei unter­stützen, fachlich nach­voll­ziehbar dar­zu­stellen, ob die Vor­aussetzungen für ge­meinsame Ent­scheidungen noch vorliegen.

Zentrale Themen sind mögliche Loyalitäts­konflikte der Kinder sowie der oft behauptete, aber schwer fest­stellbare „wahre Wille“ des Kindes. Fach­liche Ein­schätz­ungen helfen, diese Aspekte diff­erenziert und kind­gerecht zu berück­sichtigen.

Ich begleite Sie dabei, tragfähige Lösungen zu finden und Ihre Position recht­lich ab­zu­sichern. So lassen sich oft schon außer­gerichtlich Einig­un­gen erzielen und ein lang­wieriger Gerichts­streit kann eventuell vermieden oder beendet werden – zum Wohl Ihrer Kinder und für mehr Ruhe im Familien­alltag.

VERMÖGENSAUFTEILUNG

bei Ehe, eingetragener Partner­schaft oder Lebens­­gemeinschaft
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Vermögensaufteilung
Für die Aufteilung des ehelichen Vermögens, des Vermögens einge­tragener Partner­schaften und bei vermögens­recht­lichen Aus­einander­setzungen zwischen Lebens­gefährten gelten eine Vielzahl komplexer Regelungen, deren Anwendung Spezial­wissen erfordert.

Immobilien und deren Umbau, Schenkungen sowie größere Geldan­lagen oder Beteilig­ungen in Unter­nehmen und Stift­ungen machen dies oft komplex. Expert­*innen wie Makler oder Sach­verständige können hinzu­gezogen werden, um eine ver­lässliche Grundlage für die Vermögens­bewertung zu erhalten.

Für Lebens­gefährten gelten dabei andere Grund­sätze als für eine Ehe oder ein­getragene Partner­schaft – hier ist ebenso Er­fahrung gefragt, um Ansprüche richtig durchzusetzen. Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess und achte darauf, dass Ihr Anteil gesichert wird.

Kinder – Obsorge und Kontaktrecht
Das Wohl Ihrer Kinder steht an erster Stelle. Grund­sätzlich wird bei Ge­richt die gemeinsame Obsorge angestrebt. Ist eine Zusammen­arbeit der
Eltern jedoch nicht mehr möglich, braucht es klare Regelungen zur Ob­sorge und zum Kontakt­recht. Expert­*innen können dabei unter­stützen, fachlich nach­voll­ziehbar dar­zu­stellen, ob die Vor­aussetzungen für ge­meinsame Ent­scheidungen noch vorliegen.

Zentrale Themen sind mögliche Loyalitäts­konflikte der Kinder sowie der oft behauptete, aber schwer fest­stellbare „wahre Wille“ des Kindes. Fach­liche Ein­schätz­ungen helfen, diese Aspekte diff­erenziert und kind­gerecht zu berück­sichtigen.

Ich begleite Sie dabei, tragfähige Lösungen zu finden und Ihre Position recht­lich ab­zu­sichern. So lassen sich oft schon außer­gerichtlich Einig­un­gen erzielen und ein lang­wieriger Gerichts­streit kann eventuell vermieden oder beendet werden – zum Wohl Ihrer Kinder und für mehr Ruhe im Familien­alltag.

VERTRÄGE UND ERBRECHTLICHE VERFÜGUNGEN

Klare Regeln schaffen Sicherheit
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Verträge und erbrechtliche Verfügungen
Ob Ehe­vertrag, Trennungs­vereinbarung, Liegen­schafts­übertragung oder erb­rechtliche Ver­fügung – mit einer sorg­fältigen Gestaltung vermeiden Sie spätere Konflikte.

Ein Ehe­vertrag kann neben der Vermögens­aufteilung auch Unter­halt, Pensions­splitting oder sonstige Ab­sicherung des die Kinder betreuen­den Eltern­teils regeln. Bei Lebens­gemein­schaften ist Vorsorge wichtig, da hier das Ehe­gesetz nicht gilt – ins­besondere wenn gemeinsamer Haus­bau, Um­bauten und ähnliches anstehen.

Ich unterstütze Sie, voraus­schauend zu handeln und recht­zeitig für den Ernst­fall vor­zusorgen.

Kinder – Obsorge und Kontaktrecht
Das Wohl Ihrer Kinder steht an erster Stelle. Grund­sätzlich wird bei Ge­richt die gemeinsame Obsorge angestrebt. Ist eine Zusammen­arbeit der
Eltern jedoch nicht mehr möglich, braucht es klare Regelungen zur Ob­sorge und zum Kontakt­recht. Expert­*innen können dabei unter­stützen, fachlich nach­voll­ziehbar dar­zu­stellen, ob die Vor­aussetzungen für ge­meinsame Ent­scheidungen noch vorliegen.

Zentrale Themen sind mögliche Loyalitäts­konflikte der Kinder sowie der oft behauptete, aber schwer fest­stellbare „wahre Wille“ des Kindes. Fach­liche Ein­schätz­ungen helfen, diese Aspekte diff­erenziert und kind­gerecht zu berück­sichtigen.

Ich begleite Sie dabei, tragfähige Lösungen zu finden und Ihre Position recht­lich ab­zu­sichern. So lassen sich oft schon außer­gerichtlich Einig­un­gen erzielen und ein lang­wieriger Gerichts­streit kann eventuell vermieden oder beendet werden – zum Wohl Ihrer Kinder und für mehr Ruhe im Familien­alltag.

Scheidung ganzheitlich neu gedacht.
Mit Empathie, Strategie und Verstand.