ASPEKTE EINER SCHEIDUNG ODER

EHESCHEIDUNG ODER TRENNUNG VON
LEBENSGEMEINSCHAFT ODER EINGETRAGENER
PARTNERSCHAFT
Solide Rahmenbedingungen für einen Neustart
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Scheidung und Trennung
stellen einen tiefen Einschnitt im Leben dar: Beziehungen, Alltag und finanzielle Situation verändern sich grundlegend. Neben der emotionalen Belastung stellen sich viele Fragen: Wie geht es weiter? Was brauche ich? Was ist für meine Kinder wichtig?
Häufig kommt es dabei zu Konflikten – etwa, wenn ein Partner an der Ehe festhält, Unterhalt verweigert oder unterschiedliche Vorstellungen über die Betreuung der Kinder bestehen. Oft müssen mehrere Themen gleichzeitig gelöst und – falls nötig – vor Gericht geklärt werden.
Ich helfe Ihnen, Klarheit zu gewinnen, Ihre Rechte zu sichern und tragfähige Vereinbarungen zu entwickeln. Wo sinnvoll, können dabei Expert*innen, wie auf Kinder spezialisierte Therapeut*innen einbezogen werden, um Stabilität für Sie und Ihre Kinder zu schaffen.
Wichtige Fragen betreffen auch die Übergangszeit bis zu einer endgültigen Einigung: Wer lebt wo? Wie gestaltet sich der Alltag mit den Kindern? Welche Unterlagen braucht das Einfordern von Unterhalt? Wie sichert man gemeinsames Vermögen? Und wie schützt man sich und die Kinder vor Gewalt? Auch hier können Expert*innen helfen, die eigene Stabilität oder die der Kinder sicherzustellen.
Ein besonderes Thema ist die Frage, wen das „Verschulden“ an der Zerrüttung der Ehe trifft. Vor allem für Unterhaltsansprüche spielt sie nach österreichischem Recht oft eine wesentliche Rolle, ist aber gerade bei psychischer Gewalt oder Manipulation schwer nachzuweisen. Hier unterstütze ich Sie, Übergriffe darzustellen und die richtige Strategie zu entwickeln. Auch dabei können die richtigen Expert*innen hilfreich sein.

Kinder – Obsorge und Kontaktrecht
Das Wohl Ihrer Kinder steht an erster Stelle. Grundsätzlich wird bei Gericht die gemeinsame Obsorge angestrebt. Ist eine Zusammenarbeit der
Eltern jedoch nicht mehr möglich, braucht es klare Regelungen zur Obsorge und zum Kontaktrecht. Expert*innen können dabei unterstützen, fachlich nachvollziehbar darzustellen, ob die Voraussetzungen für gemeinsame Entscheidungen noch vorliegen.
Zentrale Themen sind mögliche Loyalitätskonflikte der Kinder sowie der oft behauptete, aber schwer feststellbare „wahre Wille“ des Kindes. Fachliche Einschätzungen helfen, diese Aspekte differenziert und kindgerecht zu berücksichtigen.
Ich begleite Sie dabei, tragfähige Lösungen zu finden und Ihre Position rechtlich abzusichern. So lassen sich oft schon außergerichtlich Einigungen erzielen und ein langwieriger Gerichtsstreit kann eventuell vermieden oder beendet werden – zum Wohl Ihrer Kinder und für mehr Ruhe im Familienalltag.
Kinder – Obsorge und Kontaktrecht
Das Wohl Ihrer Kinder steht an erster Stelle. Grundsätzlich wird bei Gericht die gemeinsame Obsorge angestrebt. Ist eine Zusammenarbeit der
Eltern jedoch nicht mehr möglich, braucht es klare Regelungen zur Obsorge und zum Kontaktrecht. Expert*innen können dabei unterstützen, fachlich nachvollziehbar darzustellen, ob die Voraussetzungen für gemeinsame Entscheidungen noch vorliegen.
Zentrale Themen sind mögliche Loyalitätskonflikte der Kinder sowie der oft behauptete, aber schwer feststellbare „wahre Wille“ des Kindes. Fachliche Einschätzungen helfen, diese Aspekte differenziert und kindgerecht zu berücksichtigen.
Ich begleite Sie dabei, tragfähige Lösungen zu finden und Ihre Position rechtlich abzusichern. So lassen sich oft schon außergerichtlich Einigungen erzielen und ein langwieriger Gerichtsstreit kann eventuell vermieden oder beendet werden – zum Wohl Ihrer Kinder und für mehr Ruhe im Familienalltag.

Unterhalt
Dieses Thema betrifft sowohl Kinder als auch Ehegatten oder eingetragene Partner – allerdings in unterschiedlichen Verfahren. Ich unterstütze Sie, Ansprüche richtig und vollständig geltend zu machen, von der Berechnung bis zur Abwehr unberechtigter Einwendungen.
Dabei gilt es abzuwägen, ob auch ein einstweiliger Unterhalt oder ein Prozesskostenvorschuss zu begehren ist, damit Sie rasch abgesichert sind. Dank meiner Erfahrung in diesem komplexen Rechtsgebiet stelle ich möglichst rasch sicher, dass Sie und Ihre Kinder bekommen, was Ihnen zusteht.
Kinder – Obsorge und Kontaktrecht
Das Wohl Ihrer Kinder steht an erster Stelle. Grundsätzlich wird bei Gericht die gemeinsame Obsorge angestrebt. Ist eine Zusammenarbeit der
Eltern jedoch nicht mehr möglich, braucht es klare Regelungen zur Obsorge und zum Kontaktrecht. Expert*innen können dabei unterstützen, fachlich nachvollziehbar darzustellen, ob die Voraussetzungen für gemeinsame Entscheidungen noch vorliegen.
Zentrale Themen sind mögliche Loyalitätskonflikte der Kinder sowie der oft behauptete, aber schwer feststellbare „wahre Wille“ des Kindes. Fachliche Einschätzungen helfen, diese Aspekte differenziert und kindgerecht zu berücksichtigen.
Ich begleite Sie dabei, tragfähige Lösungen zu finden und Ihre Position rechtlich abzusichern. So lassen sich oft schon außergerichtlich Einigungen erzielen und ein langwieriger Gerichtsstreit kann eventuell vermieden oder beendet werden – zum Wohl Ihrer Kinder und für mehr Ruhe im Familienalltag.

Vermögensaufteilung
Für die Aufteilung des ehelichen Vermögens, des Vermögens eingetragener Partnerschaften und bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Lebensgefährten gelten eine Vielzahl komplexer Regelungen, deren Anwendung Spezialwissen erfordert.
Immobilien und deren Umbau, Schenkungen sowie größere Geldanlagen oder Beteiligungen in Unternehmen und Stiftungen machen dies oft komplex. Expert*innen wie Makler oder Sachverständige können hinzugezogen werden, um eine verlässliche Grundlage für die Vermögensbewertung zu erhalten.
Für Lebensgefährten gelten dabei andere Grundsätze als für eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft – hier ist ebenso Erfahrung gefragt, um Ansprüche richtig durchzusetzen. Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess und achte darauf, dass Ihr Anteil gesichert wird.
Kinder – Obsorge und Kontaktrecht
Das Wohl Ihrer Kinder steht an erster Stelle. Grundsätzlich wird bei Gericht die gemeinsame Obsorge angestrebt. Ist eine Zusammenarbeit der
Eltern jedoch nicht mehr möglich, braucht es klare Regelungen zur Obsorge und zum Kontaktrecht. Expert*innen können dabei unterstützen, fachlich nachvollziehbar darzustellen, ob die Voraussetzungen für gemeinsame Entscheidungen noch vorliegen.
Zentrale Themen sind mögliche Loyalitätskonflikte der Kinder sowie der oft behauptete, aber schwer feststellbare „wahre Wille“ des Kindes. Fachliche Einschätzungen helfen, diese Aspekte differenziert und kindgerecht zu berücksichtigen.
Ich begleite Sie dabei, tragfähige Lösungen zu finden und Ihre Position rechtlich abzusichern. So lassen sich oft schon außergerichtlich Einigungen erzielen und ein langwieriger Gerichtsstreit kann eventuell vermieden oder beendet werden – zum Wohl Ihrer Kinder und für mehr Ruhe im Familienalltag.

Verträge und erbrechtliche Verfügungen
Ob Ehevertrag, Trennungsvereinbarung, Liegenschaftsübertragung oder erbrechtliche Verfügung – mit einer sorgfältigen Gestaltung vermeiden Sie spätere Konflikte.
Ein Ehevertrag kann neben der Vermögensaufteilung auch Unterhalt, Pensionssplitting oder sonstige Absicherung des die Kinder betreuenden Elternteils regeln. Bei Lebensgemeinschaften ist Vorsorge wichtig, da hier das Ehegesetz nicht gilt – insbesondere wenn gemeinsamer Hausbau, Umbauten und ähnliches anstehen.
Ich unterstütze Sie, vorausschauend zu handeln und rechtzeitig für den Ernstfall vorzusorgen.
Kinder – Obsorge und Kontaktrecht
Das Wohl Ihrer Kinder steht an erster Stelle. Grundsätzlich wird bei Gericht die gemeinsame Obsorge angestrebt. Ist eine Zusammenarbeit der
Eltern jedoch nicht mehr möglich, braucht es klare Regelungen zur Obsorge und zum Kontaktrecht. Expert*innen können dabei unterstützen, fachlich nachvollziehbar darzustellen, ob die Voraussetzungen für gemeinsame Entscheidungen noch vorliegen.
Zentrale Themen sind mögliche Loyalitätskonflikte der Kinder sowie der oft behauptete, aber schwer feststellbare „wahre Wille“ des Kindes. Fachliche Einschätzungen helfen, diese Aspekte differenziert und kindgerecht zu berücksichtigen.
Ich begleite Sie dabei, tragfähige Lösungen zu finden und Ihre Position rechtlich abzusichern. So lassen sich oft schon außergerichtlich Einigungen erzielen und ein langwieriger Gerichtsstreit kann eventuell vermieden oder beendet werden – zum Wohl Ihrer Kinder und für mehr Ruhe im Familienalltag.
Scheidung ganzheitlich neu gedacht.
Mit Empathie, Strategie und Verstand.
